Schutzkonzept der Brüdergemeinde Wilhelmsdorf

Ein sicherer Ort für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Schutz- und Präventionskonzept der Brüdergemeinde Wilhelmsdorf

Was uns wichtig ist:
Unsere Gemeindearbeit ist geprägt von dem


... Verständnis,

  • dass jeder Mensch von Gott mit einer unantastbaren Würde ausgestattet, als Geschöpf Gottes einmalig ist und unversehrt bleiben soll,
  • dass jeder Mensch seine starken und seine verletzlichen Seiten hat,
  • dass die bewusste Begegnung und das Wahrnehmen des je anderen auf Augenhöhe einem (sexualisierte) Gewalt fördernden Machtgefälle entgegenwirkt, und auch dadurch dem Gegenüber gerecht zu werden sucht.
  • dass wir hinschauen, wo und wenn Menschen verletzt werden, denn es betrifft alle.

… gegenseitigem Respekt. Wir fördern aktiv ein wertschätzendes Verhalten in Haltung, Sprache und Umgangsweise und gehen vor gegen jede Form von verbaler, körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt.
… gegenseitigem Vertrauen und Vertrauenswürdigkeit. Wir sorgen dafür, dass alle – Kinder, Jugendliche und Erwachsene – in diesem Vertrauen geschützt sind und sicher leben.

… Reflexion.

  • Wir machen uns bewusst, wo wir in kirchlicher Arbeit mit Risiken für Grenzüberschreitungen zu tun haben, und wie wir sie vermeiden können.
  • Wir nehmen ungleiche Machtverhältnisse bewusst wahr und gestalten sie vertrauenswürdig und verantwortungsvoll.
  • Wir sorgen für eine transparente Entscheidungskultur und pflegen einen Umgang mit Fehlern, der offen und lernfähig ist.
  • Wir ermöglichen Mitwirkung und Beteiligung.
  • Wir gehen Grenzverletzungen und Missbrauch unverzüglich und in einem festgelegten Verfahren nach.

… Freude an der Begegnung, zugewandt und risikobewusst!

I. Zielsetzung:

Das vorliegende Schutz- und Präventionskonzept soll sicherstellen, dass Menschen in unserer Gemeinde vor jeglicher Art von (sexueller) Gewalt, Grenzverletzungen, Übergriffen und Misshandlungen geschützt werden. Es soll ein Klima der offenen und sensiblen Auseinandersetzung mit den oben genannten Themen geschaffen werden. Potenzielle Täter und Täterinnen müssen in der Gemeinde mit einem konsequenten Vorgehen rechnen. Ein respektvoller und professioneller Umgang mit allen Betroffenen und Beteiligten muss sichergestellt werden. Betroffene Personen müssen geschützt werden.

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II. Begriffe - Definition – Hintergründe Begriffsklärung
„Eine Verhaltensweise ist sexualisierte Gewalt, wenn ein unerwünschtes sexuell bestimmtes Verhalten bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird.
Sexualisierte Gewalt kann verbal, nonverbal, durch Aufforderung oder durch Tätlichkeiten geschehen. Sie kann auch in Form des Unterlassens geschehen, wenn die Täterin oder der Täter für deren Abwendung einzustehen hat. Sexualisierte Gewalt ist immer bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach dem 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches und § 201a Absatz 3 oder §§ 232 bis 233a des Strafgesetzbuches in der jeweils geltenden Fassung
gegeben.“

Grenzverletzungen
Grenzverletzungen resultieren aus unabsichtlich und/oder fachlichen bzw. persönlichen Unzulänglichkeiten oder aus einer „Kultur der Grenzverletzung“. Sexueller Missbrauch ist abzugrenzen vom Begriff der „Grenzverletzung“. Hier handelt es sich um unangemessene, aber nicht strafbare körperliche Kontakte und Verhaltensweisen. Hintergrund können fehlende eindeutige Normen und Regeln sein bzw. Mangel an Sensibilisierung und klarer Positionierung gegen sexualisierte Gewalt. Grenzverletzungen werden dann zu sexueller Gewalt, wenn aus unabsichtlichem Handeln absichtsvolles Vorgehen wird.

Täterstrategie
Täter*innen gehen nach sogenannten Grooming-Prozessen vor.
Dies sind gezielte Strategien mit dem Ziel einen Vorteil, eine
Überlegenheit zu bekommen: z. B. Macht und Kontrolle über

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andere, Rache oder sexuelle Befriedigung (vgl. Sexueller Missbrauch
von Kindern und Jugendlichen; Fegert u.a.; Springer Verlag 2015; S. 118 – 119).
In einem solchen Anbahnungsvorgehen werden Grenzverletzungen dazu verwendet, um zu testen, ob sich das potenzielle Opfer wehrt und die Grenzverletzungen zum Beispiel an Erziehungsberechtigte oder andere Vertrauenspersonen meldet.
Grenzverletzungen können zunächst unbedacht sein, sexualisierte Gewalt hingegen geschieht immer mit Absicht.

Beispiele für Grenzverletzungen sind:

  • Verletzung des Rechts auf Intimität bei der Körperpflege
  • das Ansprechen von Mädchen und Jungen mit besonderen Kosenamen
  • die Missachtung einer (fachlich) adäquaten körperlichen Distanz (grenzüberschreitende, zu intime körperliche Nähe und Berührungen im alltäglichen Umgang)
  • Verletzung des Rechts auf das eigene Bild durch Veröffentlichung von Bildmaterial via Messenger-Dienste (zum Beispiel WhatsApp), andere soziale Internetplattformen oder E-Mail.

Grenzen werden subjektiv und individuell erlebt. Daher ist das Grenzempfinden der anderen Person – ob Kind, jugendlich oder erwachsen - grundsätzlich zu respektieren. Die Person mit Schutzauftrag hat eine besondere Verantwortung: Die zu achtende Grenze hängt nicht nur vom Empfinden des Kindes ab, weil es in seine Grenzen bzw. in die Fähigkeit, sie zu formulieren, erst hineinwachsen muss. Auch Jugendliche und Erwachsene in besonderen Situationen sind nicht immer in der Lage, Grenzen wahrzunehmen bzw. sie zu kommunizieren. Täter*innen nutzen diese Unterlegenheit aus.

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Sexuelle Übergriffe
Daneben spricht man von sexuellen Übergriffen, die Ausdruck eines unzureichenden Respekts gegenüber Mädchen und Jungen sowie grundlegender fachlicher Mängel und/oder eine gezielte Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs/Machtmissbrauchs sind.
Sexuelle Übergriffe geschehen im Gegensatz zu Grenzverletzungen niemals zufällig oder unbeabsichtigt. Die übergriffige Person missachtet bewusst gesellschaftliche Normen und Regeln sowie fachliche Standards. Widerstände des Opfers werden übergangen.

Strafrechtlich relevante Formen
Es gibt sexuelle Handlungen mit direktem Körperkontakt („Hands-on“) und Handlungen ohne direkten Köperkontakt („Hands-off“).
Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen kann außerdem nicht nur Handlungen zwischen dem Täter und dem Opfer betreffen, sondern auch das Erzwingen sexueller Handlungen zwischen den Betroffenen.

„Hands-on“ Taten:
Penetrative Handlungen: Vollendete oder versuchte orale, vaginale oder anale Penetration mit Penis, Finger oder Gegenständen Handlungen mit sexuellem Kontakt: Absichtliche Berührungen (auch über der Kleidung), der Genitalien, des Anus und der Brüste.
Verlangen der Täter, an diesen Stellen berührt zu werden.

„Hands-off“ Taten:

  • Aussetzung des Kindes/Jugendlichen gegenüber sexuellen Aktivitäten: Pornografie oder Exhibitionismus
  • Film- oder Fotoaufnahmen, die das Kind auf eine sexualisierte Art darstellen

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  • verbale sexuelle Belästigung
  • Handlungen, die Kinderprostitution ermöglichen
    Ein weiterer relevanter Bereich, der zunehmend Bedeutung gewinnt, ist die Sexualisierte Gewalt im Netz:
  • Cybergrooming – Opfersuche
  • Dickpics – Genitalienbilder
  • Cyberbullying – Lästern und Beschimpfen
  • Sextorsion – Erpressung mit Sexy Bildern
  • Flaming – Anonymes Texten
  • Pornosprache – sexistische, vulgäre Sprache • Zoombombing – Sexbilder oder –videos in Konferenzen

Sexualisierte Gewalt wird im StGB (Strafgesetzbuch) in folgenden Paragraphen definiert:

§ 174 Sexueller Missbrauch v. Schutzbefohlenen

§ 176 Sexueller
Missbrauch von Kindern § 180 Förderung sexueller Handlungen
Minderjähriger

§ 182 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

§ 183 Exhibitionismus

§ 184 Verbreitung pornographischer Schriften.

II. Verhaltenscodex für Mitarbeitende

Ich übernehme Verantwortung für das Wohl der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen. Ich schütze sie vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt, vor Vernachlässigung sowie vor Machtmissbrauch.

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Wertschätzung und Gewaltfreiheit
Ich behandle alle Menschen gleichermaßen wertschätzend unabhängig von ihren persönlichen Merkmalen (z.B. von ihrem Alter und Geschlecht, ihrer Herkunft und Religion). In meinem Verhalten diskriminiere ich nicht. Ich übe keine körperliche, verbale, psychische und sexualisierte Gewalt aus.

Respektieren von Grenzen
Ich respektiere die individuellen Grenzempfindungen der mir anvertrauten Menschen und achte darauf, dass auch sie diese Grenzen im Umgang miteinander wahrnehmen und einhalten.
Dabei achte ich auch auf meine eigenen Grenzen.
Ich lebe einen professionellen Umgang mit Nähe und Distanz im Blick auf mir anvertraute Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Beziehungsgefälle von Macht und Abhängigkeit sind mir bewusst.
Mein Handeln ist transparent und nachvollziehbar.
Ich achte auf offene und unterschwellige Formen von Grenzüberschreitungen durch Mitarbeitende und Teilnehmende in den Gruppen, bei Angeboten und Aktivitäten. Ich spreche sie in angemessenem Rahmen an und vertusche sie nicht.
Ich bin bereit, fachliche Kompetenz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zu erwerben und einzubringen, zu erhalten und zu erweitern.
Hierfür nutze ich regelmäßig die von der Einrichtung/Gemeinde zur Verfügung gestellten Angebote zur Präventionsarbeit (zum Beispiel kollegiale Beratung, Supervision, Fachberatung, Fortbildung, regelmäßige Schulungsangebote von Jugendarbeit, Kinderkircharbeit etc. auf Bezirks- und Landeskirchebene).
Ich suche kompetente Hilfe, wenn ich gewaltsame Übergriffe, sexuellen Missbrauch, sowie Formen der Vernachlässigung vermute.

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Ich achte auf mich selbst, reflektiere mein Verhalten und nehme Hilfe in Anspruch, falls ich den Anforderungen im Kontakt/in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nicht mehr gerecht werde.
Ich bin bereit zu vertrauensvoller Teamarbeit und trage auftretende Meinungsverschiedenheiten mit dem Ziel konstruktiver Lösungen aus.

Stärkung und Beteiligung
Ich trage mit dazu bei, dass Menschen ihre Rechte erleben und umsetzen können. Ich unterstütze sie dabei, Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung zu entwickeln. Dabei achte ich darauf, Kinder, Jugendliche und Erwachsene entsprechend ihrer Entwicklung an Entscheidungsprozessen teilhaben zu lassen.

Möglichkeit zur Beschwerde
Ich nehme die Meinungen und Sorgen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen stets ernst. Ich gebe ihnen Raum, Wünsche und Kritik frei äußern zu können. Auf die Möglichkeit eines formalisierten Beschwerdewegs weise ich hin, sowie auf jeweils altersentsprechende Rückmeldemöglichkeiten. Den formalisierten Beschwerdeweg kann ich für meine Gemeinde bzw. Einrichtung benennen.
Sollte ich dabei Kenntnis von grenzverletzenden oder gefährdenden Sachverhalten erlangen, handle ich gemäß den Regeln undAbläufen dieses Schutzkonzeptes.

Aktives Einschreiten
Ich verpflichte mich, nicht nur selbst keine Gewalt auszuüben, sondern ich beziehe gegen gewalttätiges, diskriminierendes,

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rassistisches, sexistisches und sexualisiertes Verhalten aktiv Stellung.
Ich benenne dies offen und greife ein. Im konkreten Konflikt- oder Verdachtsfall wende ich mich umgehend an die Leitung bzw. den
Träger und werde gemäß dem Schutzkonzept handeln.
IV. Prävention durch Information, Schulung und Kommunikation der Qualitätsstandards Prävention vor sexualisierter Gewalt ist ein Qualitätsmerkmal guter
Kinder- , Jugendarbeit und Gemeindearbeit Sie setzt bei allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden an. Denn es liegt in ihrer Verantwortung, Kinder, Jugendliche und Erwachsene vor Übergriffen zu schützen.
Dies wird für die Jugendarbeit näher definiert durch das „Wilhelmsdorfer Schutzkonzept für Jugendarbeit“ aus dem Jahr 2017
(Anlage 1 zum Schutzkonzept)
Mit Prävention ist keine zeitlich begrenzte Maßnahme gemeint.
Vielmehr steht eine Haltung für den Umgang miteinander dahinter.
Die nachfolgenden Maßnahmen gelten für alle Ehrenamtliche als verpflichtend, die in der Gemeindearbeit tätig sind und das Alter von 14 Jahren bzw. 16 Jahren (Führungszeugnis) erreicht haben. Als Prävention setzen wir folgende Maßnahmen konsequent um:

a) Präventionsteam
Der Brüdergemeinderat benennt Personen, die dem Präventionsteam angehören, welche die praktische Umsetzung und Weiterentwicklung des vorliegenden Schutzkonzeptes übernimmt.
Zum Präventionsteam gehören:

  1. Christoph Lutz
  2. Dominik Schlageter
  3. Gabriele Bräuning

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b) Fortbildungen
Mitarbeitende nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil. Alternativ kann das Präventionsteam eigene Fortbildungen organisieren.
Themen sind beispielsweise:

  • Etablierung einer Kultur der Achtsamkeit und des Hinschauens
  • Kultur der Grenzachtung – Nähe und Distanz
  • Wo fängt Missbrauch an?
  • sexualisierte Gewalt
  • Verdachtsfall … was ist zu tun?

c) Kultur der Achtsamkeit und Risikobewertung
Wir praktizieren eine Haltung der wachsamen Wahrnehmung und der Achtsamkeit. Näheres definiert der „Beobachtungsbogen zur Kultur der Achtsamkeit“. Dieser Bogen wird in Zusammenarbeit mit den Gruppenleitern von den im Organigramm genannten Personen erarbeitet (Anlage 2 zum Schutzkonzept).
Weitere Parameter zur Risikobeurteilung sind unter demBezirksschutzkonzept des Kirchenbezirkes Ravensburg S. 20-36 aufgeführt (Anlage 3).

d) Information und Partizipation
In den laufenden Angeboten der Gemeindearbeit werden Menschen zu Themen wie z.B. „Nein-Sagen“, „Grenzen wahrnehmen“, „Nähe und Distanz“ etc. einbezogen, sensibilisiert und gestärkt.

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e) Vertrauenspersonen
Die Kirchengemeinde benennt Vertrauenspersonen, an die sich Kinder, Eltern und Mitarbeitende im Fall einer Vermutung von sexueller Gewalt und Kindeswohlgefährdung wenden können.
Sie werden im Verdachtsfall tätig und orientieren sich am Interventionsplan der Landeskirche. Sie berufen ggf. ein Krisenteam und vermitteln Kontakte zu Beratungsstellen und professioneller Hilfe.
Vertrauenspersonen vor Ort sind:

  1. Heidrun Hallanzy -> Tel. 07503/931343
  2. Sabine Löhl -> Tel. 07503/931908
  3. Esther Hehr -> Tel. 07503/3689589
  4. Dorothee Schauffler -> Tel. 07505/9568596

f) Externe Ansprechpartner
Ansprechpartner der Psychologischen Beratungsstelle für den Landkreis Ravensburg → Tel. 0751/95223-070
Brennessel e.V. Hilfe gegen sexuellen Missbrauch → Tel. 0751/3978 (auch anonyme Anrufe möglich)
Ursula Kress, Ansprechperson bei sexualisierter Gewalt im Oberkirchenrat → Tel. 0711/2149572

g) Interventionsplan
Der Interventionsplan der Landeskirche wird übernommen und findet im Bedarfsfall Anwendung. https://www.elk-wue.de/fileadmin/Downloads/Seelsorge/Sexualisierte_Gewalt/Intervention/Interventionsplan_2019/2019_Web_InterventiosplanA4.pdf

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h) Öffentlichkeitsarbeit
Das Konzept ist mit seinen Anhängen in geeigneter Weise auf der Homepage zu veröffentlichen. Selbstverpflichtung + Ansprechpersonen sind durch dauerhafte Aushänge präsent zu halten. Über Abkündigungen und Pressearbeit ist die Öffentlichkeit bei Inkrafttreten zu informieren.

Der Brüdergemeinderat hat dieses Konzept am 22.01.2026 beschlossen.
Es wird laufend evaluiert und 2028 erneut im Brüdergemeinderat überprüft.

Unterschrift

       Siegfried Heinzmann                                                                                           .                    Norbert Graf
      Vorsteher der Brüdergemeinde                                                                                              Pfarrer

Schutzkonzept der Brüdergemeinde Wilhelmsdorf

Uns ist der Schutz der Kinder und Personen in unserer Gemeinde sehr wichtig und bieten zum Nachlesen unser Schuzukonzept zum Download an.

Der Link zum Ansehen oder Herunterladen.